Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt

ERBRECHTLICHE FOLGEN EINER EHESCHEIDUNG

Grundsätzlich besteht vom Gesetz her keine Verpflichtung, nach der Scheidung ein Testament zu erneuern. Als erfahrener Scheidungsanwalt rate ich Ihnen allerdings dringlich dazu, diesen Punkt gemeinsam mit mir genau zu überprüfen.

Denn nicht jedes Testament ist nach der Scheidung automatisch außer Kraft gesetzt. In einigen Fällen kann es passieren, dass trotz Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge dennoch Erbansprüche geltend gemacht werden können.

Als Anwalt für Ehe- und Familienrecht in Innsbruck und Tirol habe ich mich daher zusätzlich auf die Fachbereiche "Erbrecht bei Scheidungen" und "Erbrecht allgemein" spezialisiert.

Denn die Rechtsfolgen sind bei einer Trennung oder Scheidung sehr genau zu beachten.

 

Fehlerhafte Vereinbarungen und Verträge können sich für Kinder teilweise erst nach Jahren als fatal herausstellen.

Sind beispielsweise minderjährige Kinder als Erben bedacht, kann es passieren, dass irgendwann der Expartner gegen den Willen des Kindes automatisch zu dessen Vermögensverwalter wird.

Um Fehler oder Versäumnisse bei Fragen zum Erbrecht zu vermeiden, berate und unterstützt ich Sie gerne zu Themen wie:

  • Prüfung des bestehenden Testamentes

  • Errichtung eines neuen Testamentes

  • juristische Abklärung aller Rechtsfolgen

  • Vertragsgestaltung zwischen Angehörigen

TERMINVEREINBARUNG

Dr. Matthias König

WKPO Rechtsanwälte

 

Museumstraße 5
6020 Innsbruck