Grundsätzlich besteht vom Gesetz her keine Verpflichtung, nach der Scheidung ein Testament zu erneuern. Als erfahrener Scheidungsanwalt rate ich Ihnen allerdings dringlich dazu, diesen Punkt gemeinsam mit mir genau zu überprüfen.
Denn nicht jedes Testament ist nach der Scheidung automatisch außer Kraft gesetzt. In einigen Fällen kann es passieren, dass trotz Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge dennoch Erbansprüche geltend gemacht werden können.