Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt

UNTERHALT

Als Scheidungsanwalt erlebe ich es sehr oft, dass rund um das Thema „Zahlung von Unterhalt“ bzw. „Zahlung von Alimenten“ sehr viele falsche Mythen und Fehlinformationen kursieren.

 

Auch in Innsbruck und Tirol. Besonders Laien verbreiten gerne die Ansicht, dass eine Scheidung automatisch zu einem finanziellen Desaster führen würde.

Genau deswegen braucht es professionelle juristische Lösungsansätze, um Emotionen durch Informationen zu ersetzen.

Denn sowohl für Unterhaltspflichten als auch für Alimente gibt es eindeutige Vorschriften und vom Gesetzesgeber vorgegebene Berechnungsgrundlagen.

 

In Österreich müssen Unterhaltsansprüche nicht zwingend vor Gericht geltend gemacht werden.

Getreu meinem Motto „Ich suche Lösungen, keine Konflikte“ strebe ich daher bevorzugt außergerichtliche Einigungen an, um kostenintensive Prozesse zu vermeiden.

Ich berate und vertrete Sie zum Thema Unterhalt wahlweise bei folgenden Schwerpunkten:

KINDESUNTERHALT

  • Erstellung von Einkommensnachweisen

  • Festlegung und Erwirkung des Geldunterhaltes

  • Beantragung von Herabsetzung oder Erhöhung des Unterhaltes

  • Klage bei Unterhaltsverletzungen

  • Geltendmachung von Sonderbedarf

  • Einforderung einer Obergrenze (Playboygrenze) der Alimente

EHEGATTENUNTERHALT

  • Unterhaltsablöse

  • Festlegung des monatlichen Unterhalts

  • wechselseitiger Unterhaltsverzicht

  • Verhinderung von Unterhaltsverlust

  • Abklärung der Rechtsfolgen bei Erbansprüchen

TERMINVEREINBARUNG

Dr. Matthias König

WKPO Rechtsanwälte

 

Museumstraße 5
6020 Innsbruck