Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt
Denn sowohl für Unterhaltspflichten als auch für Alimente gibt es eindeutige Vorschriften und vom Gesetzesgeber vorgegebene Berechnungsgrundlagen.
In Österreich müssen Unterhaltsansprüche nicht zwingend vor Gericht geltend gemacht werden.
Getreu meinem Motto „Ich suche Lösungen, keine Konflikte“ strebe ich daher bevorzugt außergerichtliche Einigungen an, um kostenintensive Prozesse zu vermeiden.
Ich berate und vertrete Sie zum Thema Unterhalt wahlweise bei folgenden Schwerpunkten:
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Scheidung und Trennung
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