Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt
Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung mit dieser Problematik rate ich Ihnen zu einer rechtzeitigen Überprüfung, ob alle Dokumente noch vorhanden sind.
Fertigen Sie Kopien an, damit deren Existenz später nachgewiesen werden kann.
Die Qualität der Unterlagen ist die Basis für gute Verhandlungen bei der Vermögensaufteilung.
Es handelt sich hierbei um alle Vermögenswerte, die während der aufrechten Ehe von beiden Partnern als Wertanlage angeschafft wurden. Dazu zählen Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Bausparverträge, Goldbarren usw.
Als eheliches Gebrauchsvermögen zählen alle Güter, die von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt wurden und während aufrechter Ehe erworben wurden. Dazu zählt unter anderem der Hausrat, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Haus, Autos usw.
Der Zugewinn ist das Vermögen, das einer oder beide Ehepartner gemeinsam während der Ehe erworben haben. Der Zeitraum für den Zugewinnausgleich liegt zwischen der Eheschließung und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung.
Nur klare Regelungen sorgen für langfristige und gute Lösungen. Vereinbaren Sie einen Termin und wir unterhalten uns darüber, wie wir Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchsetzen können.
Dr. Matthias König
WKPO Rechtsanwälte
Museumstraße 5
6020 Innsbruck
Scheidung und Trennung
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