Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt

VERMÖGENSAUFTEILUNG

Einer der größten Streitpunkte bei einer Scheidung ist die Klärung der Vermögensaufteilung. Auch hier ist es ratsam, eine außergerichtliche Aufteilungsvereinbarung zu erzielen, da sonst die Aufteilung vom Richter festgelegt wird.

 

Ich als Scheidungsanwalt unterstütze Sie dabei, dass Sie den Anteil erhalten, auf den Sie Anspruch haben. Ich vertrete Sie natürlich auch vor Gericht, falls ein Aufteilungsverfahren angestrebt werden muss.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung mit dieser Problematik rate ich Ihnen zu einer rechtzeitigen Überprüfung, ob alle Dokumente noch vorhanden sind.

Fertigen Sie Kopien an, damit deren Existenz später nachgewiesen werden kann.

 

Die Qualität der Unterlagen ist die Basis für gute Verhandlungen bei der Vermögensaufteilung.

Worüber muss verhandelt werden?

EHELICHE
ERSPARNISSE

Es handelt sich hierbei um alle Vermögenswerte, die während der aufrechten Ehe von beiden Partnern als Wertanlage angeschafft wurden. Dazu zählen Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Bausparverträge, Goldbarren usw.

EHELICHES GEBRAUCHSVERMÖGEN

Als eheliches Gebrauchsvermögen zählen alle Güter, die von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt wurden und während aufrechter Ehe erworben wurden. Dazu zählt unter anderem der Hausrat, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Haus, Autos usw.

ZUGEWINN
 

Der Zugewinn ist das Vermögen, das einer oder beide Ehepartner gemeinsam während der Ehe erworben haben. Der Zeitraum für den Zugewinnausgleich liegt zwischen der Eheschließung und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung.

Nur klare Regelungen sorgen für langfristige und gute Lösungen. Vereinbaren Sie einen Termin und wir unterhalten uns darüber, wie wir Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchsetzen können.

TERMINVEREINBARUNG

Dr. Matthias König

WKPO Rechtsanwälte

 

Museumstraße 5
6020 Innsbruck