Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt

OBSORGE

Das Thema Obsorge bzw. Sorgerecht ist bei einer Scheidung ein sehr sensibler Punkt. Als Anwalt für Ehe- und Familienrecht, der in Innsbruck und Tirol tätig ist, vertrete ich den Standpunkt:

 

„Entwickeln wir im Idealfall gemeinsam mit der Gegenseite klare und erwachsene Lösungen, um das Leid der Kinder zu minimieren.“

 

Denn das seelische Wohl der Kinder muss das oberste Ziel aller Beteiligten sein.

Die alleinige Obsorge ist in Österreich eher selten, denn der Gesetzgeber möchte die Beziehung zwischen den Kindern und beiden Eltern fördern.

Daher möchte ich für Sie im Zuge einer Trennung oder Scheidung eine juristisch exakte Basis schaffen, damit das Leben der Kinder zu einer Normalität zurückfinden kann.

 

Natürlich vertrete ich als Rechtsanwalt auch das Recht Ihres Kindes, nicht nur Sie, sondern auch andere ihm nahestehende Menschen aus seinem emotionalen Umfeld zu treffen.

 

Dieses sogenannte Umgangsrecht der Kinder ist mir ein wichtiges Anliegen.

Und deren Schutz. Deshalb unterstütze ich Sie gerne dabei, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, falls der ehemalige Lebenspartner für das Kind eine Bedrohung darstellen sollte.

Denn es gibt leider Situationen, in denen vor Gericht der Entzug der Obsorge oder die Einschränkung des Kontakt- bzw. Besuchsrechtes erstritten werden muss.

Bei der Regelung der Obsorge berate und vertrete ich Sie daher auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

  • Antragsstellung auf alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Doppelresidenzmodell

  • Regelung eines konfliktfreien Kontakt- und Besuchsrechtes

  • Definierung des Umgangsrechts in Ausnahmezeiten wie etwa Ferien oder Feiertage

  • Antragsstellung auf gerichtlich angeordnete Besuchsbegleitung bei problematischen Elternteilen

  • Obsorgewechsel auf Wunsch des Kindes

  • Antragstellung auf Entziehung der Obsorge.

TERMINVEREINBARUNG

Dr. Matthias König

WKPO Rechtsanwälte

 

Museumstraße 5
6020 Innsbruck