Dr. Matthias König, Scheidungsanwalt
Daher möchte ich für Sie im Zuge einer Trennung oder Scheidung eine juristisch exakte Basis schaffen, damit das Leben der Kinder zu einer Normalität zurückfinden kann.
Natürlich vertrete ich als Rechtsanwalt auch das Recht Ihres Kindes, nicht nur Sie, sondern auch andere ihm nahestehende Menschen aus seinem emotionalen Umfeld zu treffen.
Dieses sogenannte Umgangsrecht der Kinder ist mir ein wichtiges Anliegen.
Und deren Schutz. Deshalb unterstütze ich Sie gerne dabei, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, falls der ehemalige Lebenspartner für das Kind eine Bedrohung darstellen sollte.
Denn es gibt leider Situationen, in denen vor Gericht der Entzug der Obsorge oder die Einschränkung des Kontakt- bzw. Besuchsrechtes erstritten werden muss.
Bei der Regelung der Obsorge berate und vertrete ich Sie daher auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:
Dr. Matthias König
WKPO Rechtsanwälte
Museumstraße 5
6020 Innsbruck
Scheidung und Trennung
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+43 512 577972
koenig@wkpo.at
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